Neue Apotheken dürfen nur von Fachpersonen angelegt werden — deshalb sind ausschliesslich HIN-Adressen zugelassen. Bestätigen Sie zuerst Ihre HIN-Adresse: Wir senden Ihnen einen Link an Ihr HIN-Postfach, danach richten Sie Ihr Apotheken-Portal in wenigen Minuten selbst ein.
Nur verifizierte @hin.ch-Adressen können ein Portal erstellen.
Keine Werbung, keine unaufgeforderten Nachfragen. Das Test-Portal dient der Erprobung: Kommt kein Vertrag zustande, löschen wir es samt aller darin erfassten Daten — melden Sie sich, sobald Sie es nicht mehr benötigen. Für den dauerhaften Betrieb unterzeichnen wir mit Ihrer Apotheke einen Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV).
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